Busbetriebe zensurieren die Werbung gegen die 2. Gotthardröhre
27. Januar 2016
Das Luzerner Komitee "Nein zur 2. Gotthardröhre" hatte die Offerte bereits bestätigt, als die Busbetriebe ihr "Niet" kommunizierten. Einzige Begründung von Seiten Busbetriebe: Die Abstimmung sei kontrovers. Ist das nicht jede Abstimmung? Der Werbefilm verletzt keine Persönlichkeitsrechte und ist nicht ehrverletzend.
Mit dieser Zensur in einem Bus des öffentlichen Verkehrs werden die Grundsätze der öffentlichen Meinungsbildung verletzt. Die Befürworter einer zweiten Röhre haben nicht nur Millionen mehr für die Werbung zur Verfügung, sie können mit Zensur die Abstimmungskampagne beeinflussen. Muss man den Grund im Verwaltungsratspräsident der Auto AG Rothenburg suchen, Georges Theiler, der sich im Co-Präsidium des nationalen Komitees für die 2. Gotthardröhre sitzt.
Klar ist, bei der Vergabe von Werbeplätzen für politische Reklame müssen Unternehmen neutral bleiben, insbesondere wenn sie von der öffentlichen Hand finanziert werden.
Faire Abstimmungsbedingungen sehen anders aus.