Luchs und Wolf helfen dem Bergwald

07. September 2020

Mit der Revision des Jagdgesetzes wollte der Gesetzgeber in erster Linie die Regulation des Wolfes regeln, verkannte dabei aber die positiven Auswirkungen der Grossraubtiere auf Wild und Wald. Seit der Rückkehr von Luchs und Wolf gibt es deutliche Hinweise, dass sich die zusätzliche natürliche Regulierung der Huftiere positiv auf die Waldentwicklung auswirkt. Nur wenn genügend junge Bäume nachwachsen, ist ein rascher Wie-deraufbau von Waldbeständen nach Sturm- und Insektenschäden gewährt. Als natürliche Jäger beeinflussen Luchs und Wolf das Verhalten der Huftierbestände und unterstützen so die Entwicklung intakter, artenreicher Bergwälder.

In den meisten Berg- und Schutzwäldern ist die natürliche Waldverjüngung für die Sicherstellung ihrer wichtigen Funktionen unabdingbar. Pflanzungen sind in diesen topografisch und klimatisch schwierigen (Schnee-)Lagen nur bedingt möglich und sehr teuer. Die Schutzwaldpflege ist in der Schweizerischen Waldpolitik prioritär und wird von Bund und Kantonen jährlich mit sehr hohen Millionenbeträgen unterstützt. Hinzu kommen die hohen Kosten für Wildschutzmassnahmen, welche bei Pflanzungen unumgänglich sind.

Wolf und Luchs regulieren die Wildbestände

Die Grossraubtiere Wolf und Luchs beeinflussen das Verhalten wildlebender Huftiere. Einerseits reduzieren sie die Schalenwildbestände und verhindern durch ihre Präsenz grössere Konzentrationen. «Der positive Einfluss auf die Waldverjüngung wird augenfällig!» sagt, Silvio Covi, langjähriger fachverantwortlich für die Schutzwälder im Kanton Luzern. «Sie unterstützen die Jäger bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und leisten damit einen wichtigen Beitrag, eine vielfältige Waldverjüngung zu sichern.» so der pensionierte Forstingenieur weiter.

Wildlebensräume kennen keine Kantonsgrenzen

Modernes Wildtiermanagement erfordert eine grossräumige Koordination. Die Hirschwanderung zeigt dies eindrücklich. Deshalb ist für Covi unverständlich, dass dies plötzlich anders sein soll: «Warum soll gleiches nicht auch für Grossraubtiere gelten, welche sich über grosse Streifgebiete in vergleichsweise geringen Dichten und über die Kantonsgrenzen hinweg bewegen? Die Bestandsregulierung bedarf daher einer überkantonalen Betrachtung, nur eine Anhörung durch den Bund, wie es das revidierte Jagdgesetz vorsieht, genügt nicht.» Die Möglichkeit, Wölfe präventiv bei deren Auftreten für den Abschuss frei zugeben, wird kantonal sehr individuell ausgelegt werden. Damit ist das Risiko, dass Grossraubtiere zur falschen Zeit am falschen Ort zum Abschuss frei gegeben werden je nach Kanton sehr gross und für die Waldverjüngung kontraproduktiv. Gewisse Kreise fordern nicht nur präventive Abschüsse, sondern den Wolfsabschuss generell. Dies wird für die zuständigen Behörden zu einer zusätzlichen Herausforderung.

Das vorliegende revidierte Jagdgesetz schiesst über die ursprünglichen Ziele der Revision hinaus. Es braucht vollziehbare und rasch anwendbare Bestimmungen zum Abschuss eines Wolfs, der für Menschen gefährlich werden könnte oder bei Nutztieren trotz Schutzmassnahmen Schäden angerichtet hat. «Die entsprechende Anpassung des geltenden Gesetzes wäre problemlos möglich gewesen. Stattdessen wurden Tür und Tor geöffnet und gleichzeitig weder namhafte Schutz- noch Forstanliegen berücksichtigt», ist Covi überzeugt.

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