Lebensraumförderung für Wiesel und Co.
Basierend auf den Erfahrungen und Grundlagen des erfolgreichen Wieselprojekts im Kanton Uri wird das Projekt nun fortgeführt in den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Zug.
Mit dem Projekt sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Der Lebensraum von den Wieseln im intensiv genutzten Kulturland verbessert sich qualitativ und quantitativ.
- Die Landwirte und die Bevölkerung werden sensibilisiert für das Wiesel, seine Bedürfnisse und seinen Nutzen für Landwirtschaft und Natur.
- Die Wiesel dienen als Schirmarten um die Funktionsfähigkeit des gesamten Ökosystems sicherzustellen. Davon profitieren viele weitere Tier- und Pflanzenarten und die Biodiversität wird als gesamtes gefördert.
Schwerpunktgebiete
Der Umsetzungsperimeter umfasst schwerpunktmässig den Talboden. Die unten aufgeführten Massnahmen werden grundsätzlich auf allen geeigneten Grünflächen wie Landwirtschaftsland, an Waldrändern, entlang von Gewässern, in grosszügigen Gartenanlagen u.ä. gefördert. Die Massnahmen sind nicht an Biodiversitätsförderflächen o.ä. gebunden, sondern können auch beispielsweise entlang intensiven Wiesen realisiert werden. Die Massnahmen müssen für mindestens sechs Jahre bestehen bleiben und unterhalten werden.
Die definitive Festlegung der Schwerpunktgebiete ist noch in Erarbeitung. Daher muss die Berechtigung zur finanziellen Vergütung von Massnahmen individuell mit jedem Betrieb ermittelt werden.
Beitragsberechtige Strukturen
Die beitragsberichtigen Strukturen sind in folgendem Dokument geregelt:
Bonussystem Strukturen NW, OW, ZG
Da sich das Projekt noch in der Aufbauphase befindet, gilt aktuell eine Obergrenze von CHF 2'500.-/ Betrieb.
Rahmenbedingungen Förderprogramm
Die Projektleitung entscheidet u.a. anhand der Schwerpunktgebiete sowie den vor Ort vorgefundenen Begebenheiten (Anschluss an Deckungsstrukturen, mögliche Nahrungsgrundlage etc.) im Einzelfall darüber, welche Massnahmen unterstützt werden. Der Entscheid über eine Realisierung der Massnahme mit Anrecht auf Bonus seitens des Projektes erfolgt in gegenseitiger Absprache mit der Projektleitung und dem jeweiligen Landbewirtschafter bzw. -eigentümer. Es besteht kein pauschaler Anspruch auf die Entschädigung einer Realisierung.
Wichtige Dokumente
Kontakt

Urs Handschin
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Landwirtschaft, Moore, WWF-Läufe
Kontakt:
Tel: 041 417 07 27
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